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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2009 - L 29 AS 520/09 B PKH   

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https://dejure.org/2009,16021
LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2009 - L 29 AS 520/09 B PKH (https://dejure.org/2009,16021)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.07.2009 - L 29 AS 520/09 B PKH (https://dejure.org/2009,16021)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juli 2009 - L 29 AS 520/09 B PKH (https://dejure.org/2009,16021)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe ausschließlich wegen Verneinung der wirtschaftlichen Voraussetzungen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Sachsen, 22.07.2008 - L 3 B 407/08

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Beschluss über die Ablehnung von PKH,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2009 - L 29 AS 520/09
    4 "...Der Beschwerdeausschluss des § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG umfasst auch den - hier vorliegenden - Fall, in dem der Prozesskostenhilfeantrag abgelehnt worden ist, weil nach Auffassung des SG der nach § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) iVm der Prozesskostenhilfevordruckverordnung vom 17. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3001) in der Fassung des Art. 36 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022) erforderliche Vordruck nicht vorgelegt worden ist (ebenso SächsLSG, Beschluss vom 22. Juli 2008 - L 3 B 407/08 AS PKH -, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2009 - L 29 AS 520/09
    Eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung kann ein Rechtsmittel, das gesetzlich ausgeschlossen ist, nicht eröffnen (Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Kommentar, 9. Aufl., Vor § 143 Rn. 14 b; BSG, Urteil vom 20. Mai 2003, Az: B 1 KR 25/01 R, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2009 - L 18 B 2432/08

    Beschwerdeausschluss im sozialgerichtlichen Verfahren bei Ablehnung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2009 - L 29 AS 520/09
    Der 18. Senat des LSG Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 13. Januar 2009 (Az.: L 18 B 2432/08 AS PKH - zitiert nach juris) u.a. ausgeführt:.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - L 3 B 548/08

    Prozesskostenhilfe; Mitwirkungspflicht des Antragstellers; Fristsetzung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2009 - L 29 AS 520/09
    Demzufolge gilt die Regelung des § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG über den Beschwerdeausschluss bei der Ablehnung von Prozesskostenhilfe, wenn das Gericht ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe verneint, erst Recht für den Unterfall, dass nach der vom SG getroffenen Entscheidung die prozesskostenhilferechtliche Bedürftigkeit wegen eines seiner Auffassung nach fehlenden Vordrucks zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht geprüft werden kann (a.A. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. August 2008 - L 3 B 548/08 U PKH -, veröffentlicht in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 26 AS 222/12
    Dementsprechend hat der in § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG normierte Beschwerdeausschluss erst recht für den Fall zu gelten, dass das Gericht die prozesskostenhilferechtliche Bedürftigkeit wegen - seiner Auffassung nach - nicht vorgelegter Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht prüfen kann (so z.B. auch Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 13.01.2009 - L 18 B 2432/08 AS PKH - und vom 24.07.2009 - L 29 AS 520/09 B PKH - , des Sächsischen LSG vom 09.12.2010 - L 3 AS 240/09 B PKH - jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2011 - L 13 AS 311/11
    Demzufolge gilt die Regelung des § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG über den Beschwerdeausschluss bei der Ablehnung von PKH, wenn das Gericht ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die PKH verneint, erst Recht für den Unterfall, dass nach der vom SG getroffenen Entscheidung die prozesskostenhilferechtliche Bedürftigkeit wegen eines seiner Auffassung nach fehlenden Vordrucks zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht geprüft werden kann (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Januar 2009 - L 18 B 2432/08 AS PKH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - L 14 B 2171/08 AS PKH, Beschluss vom 24. Juli 2009 - L 29 AS 520/09 B PKH; vgl. auch Sächsisches LSG, Beschluss vom 02. Januar 2009 - L 2 B 641/08 AS PKH).
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